Da bisher keine Pflicht für den Versand von E-Rechnungen besteht, ist die OCR weiterhin für das Auslesen von PDF-Rechnungen (ZUGFeRD logischerweise ausgeschlossen) eine essentielle Komponente.
Für den länderübergreifenden E-Rechnungsaustausch gibt es noch keine Vorschriften. Diese kommen erst mit ViDA (Initiative VAT in the Digital Age: Einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung).
Bis dahin wird es in diesem Bereich nach wie vor PDF-Rechnungen geben.