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Wie weit ist die Sorgfaltspflicht gefasst?

Grundsätzlich erstreckt sich die Sorgfaltspflicht der betroffenen Unternehmen auf die gesamte Lieferkette, wobei die Verantwortung nach dem Grad der Einflussmöglichkeit abgestuft ist. So gelten die Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt zunächst für die Unternehmen selbst sowie für unmittelbare Zulieferer. Menschenrechtsrisiken bei mittelbaren Zulieferern, d.h. in den tieferen Gliedern der Lieferkette, müssen hingegen analysiert und adressiert werden sobald Unternehmen von einem möglichen Verstoß substantiert Kenntnis erlangen.

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