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Muss ich Dokumente, die ich archiviert habe, noch als Papierbelege aufbewahren?

Das hängt davon ab, um welche Art von Dokumenten es sich handelt. Bei Dokumenten mit sog. Handels- oder Geschäftsfbriefcharakter (z.B. alle ein- und ausgehenden Lieferscheine, Rechnungen, Bestellungen etc.) ist eine Aufbewahrung als Papierbeleg nicht erforderlich. So fordern die GoBD bei gescannten Dokumenten beispielsweise eine bildliche Übereinstimmung. Die Rechtmäßigkeit eines solchen „ersetzenden Scannens“ haben die Finanzbehörden in den GoBD vom 14. November 2014 nochmals bekräftigt.

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