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Kann ich elektronsiche Rechnungen, die per Mail eingehen ausdrucken und wie eine Papierrechenung behandeln?

Elektronische Rechnungen (gehören zu den Handels- und Geschäftsbriefen) sind im originären Empfangs-Format - also elektronisch - über die entsprechenden Zeiträume aufzubewahren. Somit wäre das alleinige Ausdrucken und Aufbewahren in Papierform ein Verstoß gegen die geltenden Vorschriften.

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